Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Neue Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

Seit Kurzem sind die RLS-19 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ und die TP KoSD-19 „Technische Prüfvorschrift zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten“ als R1 Dokumente bei der FGSV verfügbar, sie sollen die RLS-90 und die GEStrO-92 ersetzen. Vor der verbindlichen Einführung der RLS -19 und der TP KoSD-19 ist noch eine Änderung der 16. BImSchV erforderlich. Aus den beiden jetzt veröffentlichten Dokumenten kann jedoch bereits heute entnommen werden, welche Veränderungen zu beachten sind.

Maßgebliche Änderung in den RLS-19 ist die Einführung neuer Geräuschminderungswerte für Straßendeckschichten. Das bisher verwendete Verfahren der sogenannten DStrO-Werte aus den RLS-90 hat mehrere Schwachstellen:

  • Für jeden Deckschichttyp gab es bisher nur einen DStrO-Wert, eine Trennung nach Fahrzeugkategorien (Pkw und Lkw) fand bisher nicht statt, obwohl verschiedene Fahrbahnbeläge unterschiedliche geräuschmindernde Eigenschaften für Pkw- oder Lkw-Verkehr aufweisen.
  • Die Einführung von DStrO-Werten für neuartige oder optimierte Deckschichttypen sowie die Anpassung bestehender DStrO-Werte waren bisher nur sehr umständlich über sogenannte „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau“ (ARS) des Verkehrsministeriums möglich.

In den beiden neuen Dokumenten RLS-19 und TP KoSD-19 wurde die Systematik für die Ermittlung der Geräuschminderungswerte nun angepasst, so dass die oben genannten Schwachstellen in Zukunft nicht mehr bestehen werden. Die neuen Geräuschminderungswerte, die nun als DSD-Werte bezeichnet werden, werden getrennt für Pkw und Lkw und für zwei Geschwindigkeitsklassen angegeben. Vor allem aber erlaubt die neue TP KoSD‑19, für neue oder optimierte Deckschichttypen eigene DSD-Werte zu ermitteln. Auf diese Weise können nun für innovative Deckschichtkonzepte, die geräuschmindernde Eigenschaften aufweisen, deutlich effizienter Geräuschminderungswerte vergeben und somit auch in der verwaltungsrechtlichen Bewertung angesetzt werden.

Zur Einstufung eines Deckschichttyps nach der TP KoSD-19 sind kombinierte Messungen nach dem Verfahren der Statistischen Vorbeifahrt (SPB-Messung nach DIN 11819-1) und nach dem Nahfeld-Messverfahren (CPX-Messung nach DIN 11819-2) auf mehreren Straßenabschnitten durchzuführen. Das Müller-BBM Prüflaboratorium ist für die Anwendung der beiden nötigen Messverfahren nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und verfügt über modernste Messtechnik. Durch die Verwendung modernster und redundant vorhandener Messtechnik können wir Projekte jederzeit effektiv bearbeiten. Durch die Akkreditierung wird sichergestellt, dass alle Messungen nach dem neuesten Stand der Technik, mit rückführbar kalibrierten Messgeräten und von erfahrenen Akustikern durchgeführt werden. Für Sie als Kunde bedeutet die Akkreditierung maximale Sicherheit in der Anwendung der Messergebnisse.

Weitere Seiten