Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz – Messstelle für Gefahrstoffmessung

Die Ermittlung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz ist nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Aufgabe des Unternehmers, um seine Beschäftigten vor zu hohen Gefahrstoffexpositionen zu schützen. Die Anforderungen an die Erfüllung der Ermittlungs-, Überwachungs- und Dokumentationsaufgaben im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung nach GefStoffV sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 und der TRGS 402 festgelegt. Allerdings enthält das staatliche Regelwerk zur Arbeitssicherheit nur Schutzziele. Ist der Unternehmer aus sachlichen oder personellen Gründen nicht in der Lage, die messtechnische Überwachung der in den TRGS festgelegten Schutzziele (Grenzwerte) selbst vorzunehmen, so kann er eine geeignete Stelle außerhalb seines Unternehmens mit der Messung und Beurteilung beauftragen.

Entsprechend den Ausführungen des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) sind für die Beurteilung von Arbeitsplätzen Messstellen besonders geeignet, wenn sie den detaillierten Anforderungen der Anlage 1 der TRGS 402 sowie der DIN EN ISO/IEC 17025 entsprechen. Dies trifft auf alle von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierten Messstellen zu.

Müller-BBM bietet Ihnen als akkreditierte Gefahrstoffmessstelle nicht nur die geeigneten Messverfahren, sondern auch die kompetente Beurteilung der Messwerte. Neben einer Bestandsaufnahme der Schadstoffexposition mit anerkannten Messverfahren erstellen wir auch vollständige Gefährdungsbeurteilungen nach TRGS 402 (Technische Regel für Gefahrstoffe, hier: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition). Wir unterstützen Sie u. a. auch bei der Anwendung der VDI/DVS 6005 "Gefahrstoffe und Lüftungstechnik beim Schweißen". Die Anwendung gestattet es, die notwendigen Maßnahmen zum Erreichen der in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie in den zugehörigen technischen Regeln genannten Schutzziele abzuleiten.

Was können wir für Sie tun? Schreiben Sie uns. 

Beurteilung von Schweißarbeitsplätzen nach VDI/DVS 6005 "Gefahrstoffe und Lüftungstechnik beim Schweißen".

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