Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Expertenworkshop bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Forschungsvorhaben „Integrierte Bewertung von Schutzmaßnahmen“

Am 26. und 27. April trafen sich, auf Einladung des Forschungsgebers (Bundesanstalt für Straßenwesen) und der Forschungsnehmer (Müller-BBM in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Ulrich Lank), über 40 Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland in Bergisch Gladbach. Zwei Tage lange diskutierten die Fachleute in Arbeitsgruppen und Plenumsveranstaltungen im Rahmen dieses interdisziplinären Workshops über neue und unkonventionelle Ansätze für die Entwicklung von „Modellbauwerken“ und deren Bewertung im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen. Unter Berücksichtigung der Wirkungen auf die Schutzgüter des UVPG (Klima, Luft, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch) und den hieraus ableitbaren Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sollten Bauwerke bzw. straßenbauliche Begleitmaßnahmen dahingehend gedanklich optimiert werden, dass diese nur mit geringen Umweltkonflikten und mit einer Vielzahl positiver Wirkungen auf den Menschen und die Umwelt verbunden sind. Vertreter aus Forschung und Verwaltung sowie der Industrie beteiligten sich rege beim gemeinschaftlichen „Querdenken“, das von einem hohen, fachlichen Niveau und viel Praxiserfahrung geprägt wurde.

Geschäftsbereich Umwelt

Prof. Stefan Strick, Präsident der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), stimmt die Teilnehmer im Plenum auf die zweitägige Veranstaltung ein.

Hintergrundinformation:

Der Neubau oder der Ausbau von Bundesfernstraßen mit entsprechenden Straßenbauwerken ist mit Wirkungen auf die Schutzgüter des UVPG verbunden. Daher sind im Rahmen der für diese UVP-pflichtigen Vorhaben durchzuführenden Planfeststellungsverfahren die zu erwartenden Umweltauswirkungen in einer Umweltverträglichkeitsprüfung darzustellen und zu beurteilen. In der Praxis zeigt sich, dass eine Bewertung von Umweltauswirkungen in Folge von Wechselwirkungen oftmals nicht oder nur untergeordnet vorgenommen wird.

Konflikte einer sachgerechten Beurteilung von Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen treten oftmals auch in Ermangelung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes zu den Wirkungen/Wirkfaktoren eines Vorhabens und einer nicht ausreichenden Berücksichtigung aktueller fachlicher und gesetzlicher Anforderungen auf.

Es ist zudem festzustellen, dass sich die Beurteilung von Umweltauswirkungen eines Straßenbauvorhabens oftmals nur auf das Straßenbauwerk und den Straßenverkehr beschränkt. Straßenbauliche (Begleit-)Maßnahmen werden häufig nur als reine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen von Primärwirkungen bzw. als Schutzmaßnahmen gegenüber Primärwirkungen berücksichtigt. Mögliche Folgewirkungen durch straßenbauliche (Begleit-)Maßnahmen oder hierdurch ausgelöste Problemverlagerungen bleiben unberücksichtigt.

Straßenbauliche (Begleit-)Maßnahmen dienen zwar u. a. der Minimierung von potenziellen Umweltauswirkungen durch ein Straßenbauwerk bzw. durch den Straßenverkehr oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Straßenbauliche (Begleit-) Maßnahmen stehen allerdings häufig anderen Schutzzielen bzw. Umweltbelangen entgegen.

Der Mangel in der Berücksichtigung der Umweltauswirkungen von straßenbaulichen (Begleit-)Maßnahmen und von Wechselwirkungen liegt u. a. darin begründet, dass deren Wirkungen auf die Umwelt unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen nicht bekannt sind oder die Auswirkungsbeurteilungen nicht dem Stand neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse oder aktuellen gesetzlichen Beurteilungsmaßstäben entsprechen.

Ein weiterer Mangel findet sich bei der Nachrüstung bestehender Straßen mit Straßenaus­stattungselemente wie Lärmschutzwänden. Für solche straßenbauliche (Begleit-)Maßnahmen werden im Regelfall nur einzelfallspezifische Gutachten (z. B. landschaftspflegerische Begleitpläne) erstellt, die jedoch oftmals nur Teilaspekte der Umwelt oder Teilwirkfaktoren auf die Umwelt betrachten. Umhüllende Umweltbewertungen unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen werden kaum durchgeführt oder überhaupt nicht erbracht.

Infolge dieser und weiterer Konflikte findet keine einheitliche oder keine ausreichende Beurteilung von Umweltauswirkungen durch Straßenbauvorhaben bzw. straßenbaulichen (Begleit-)Maßnahmen statt. Umweltauswirkungen bleiben unberücksichtigt bzw. unerkannt oder werden erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich, so dass sich ggf. weitere nachträgliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung dieser Auswirkungen und damit weitere Eingriffe in Umwelt ergeben.

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