Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ durch die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB)

Der im Zusammenhang mit der Novellierung des Baurechts gefasste Beschluss des Bundeskabinetts vom 30.11.2016 zum Gesetzesentwurf soll den Wohnungsbau in Deutschland erleichtern. Die mit der vorgesehenen Einführung des neuen Baugebiets „Urbanes Gebiet“ entstehenden städtebaulichen Potenziale, die eine verdichtete Bebauung in Kombination aus Wohn- und Gewerbenutzungen zulassen, sollen neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung bieten.

Eine stärkere Durchmischung von Gewerbe und Wohnen oder die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum kann aber auch Probleme mit sich bringen. Der Lärmimmissionsschutz und insbesondere die Beurteilung des Gewerbelärms hat auch oder gerade im „Urbanen Gebiet“ eine zentrale Bedeutung. Der sachgerechte Umgang mit potentiellen Lärmkonflikten wird in diesen Fällen bei der Bauleitplanung eine zunehmende Bedeutung erlangen.

Müller-BBM unterstützt Projektentwickler, Kommunen und Immobiliengesellschaften bei der Konfliktvermeidung und Bewältigung in der Bauleitplanung und der Vorhabenrealisierung. Auf der Grundlage von Geräuschkontingentierungen, Lärmimmissionsprognosen sowie Lärmmessungen unserer bekanntgegebenen Messstelle nach § 29b BImSchG erarbeiten wir Vorschläge zu den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan oder schaffen die wesentlichen Grundlagen für die Genehmigung von Einzelvorhaben.

Geräuschkontingentierung

Urbane Gebiete – Findet zukünftig eine stärkere Durchmischung von Gewerbe und Wohnen statt?

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