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Anpassung des LAI-Beschlusses zur Gewährung des Formaldehydbonus nach EEG 2009 bei Verbrennungsmotoranlagen von Biogasanlagen

Am 05./06. September 2017 hat die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) auf ihrer 134. Sitzung eine Änderung ihrer Festsetzung zu diesem Thema aus dem Jahre 2008 beschlossen. Hierbei geht es um die Fortsetzung der einheitlichen Förderung des Einsatzes von Techniken zur Minderung der Formaldehydkonzentration im Abgas von mit Biogas betriebenen Verbrennungsanlagen zur Stromerzeugung durch das EEG.

Demnach soll die erhöhte Grundvergütung von 1,0 ct/kWh ab dem 01.07.2018 nur noch gewährt werden, wenn bestehende Verbrennungsmotoranlagen, die Biogas als Brennstoff einsetzen, einen Emissionswert für Formaldehyd von 20 mg/m3 (bezogen auf 5 % O2) einhalten. Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

Download Informationsschreiben der LAI Geschäftsstelle (360 kB)

Als bekanntgegebene Stelle nach § 29b BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) führt Müller-BBM Emissionsmessungen an BHKW von Anlagen zur thermischen/energetischen Verwertung von Biogas (genehmigungsbedürftig gemäß BImSchG i. V. u. a. mit Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) durch. Dabei werden gasförmige Emissionen, in der Regel Stickstoffoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2) und Formaldehyd, erfasst. Die Messungen dienen zur Überprüfung der Einhaltung der Emissionsbegrenzungen, auch im Hinblick auf die EEG-Förderung.

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