Anlagensicherheit und Explosionsschutz bei überwachungsbedürftigen Anlagen
Da bei prüfpflichtigen Anlagen die Eigenüberwachung durch die Fremdüberwachung eines VAwS - Sachverständigen zu ergänzen ist, erstellen wir für Anlagen zur Handhabung wassergefährdender Stoffe Gutachten. Weiterhin bieten wir Abnahmen (Inbetriebnahme-/ Wiederholungsprüfungen) durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 i an.
In sicherheitstechnischen Fragenstellungen und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen Sie unsere bekannt gegebenen Sachverständigen nach § 29b BImSchG.
Wir erstellen Ihr Ihr Explosionsschutzdokument gemäß den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6, Absatz 9 genauso wie Explosionsschutzgutachten im Rahmen der Genehmigung.