
Die akustische Beratung dient der angepassten schalltechnischen Gebäudeauslegung. Konkret heißt das: Die Decken- und Fußbodenkonstruktionen werden so ausgelegt, dass die Trittschallübertragung nicht als störend wahrgenommen wird. Die Schalldämmung der Wände, Türen und Decken wird so geplant, dass keine Geräuschbelästigungen von außen und aus benachbarten Räumen zu erwarten sind. Haustechnische Anlagen werden schalltechnisch richtig aufgestellt, damit möglichst wenig Körperschall in das Gebäude eingeleitet wird.
Ziel unserer Beratungstätigkeit ist die Einhaltung geltender Normen und technischer Vorschriften. Darüber hinaus gilt es, die speziellen Anforderungen des Auftraggebers bezüglich der Nutzung und des akustischen Komforts umzusetzen.
Räume mit Vertraulichkeitsanspruch sind z.B. in Krankenhäusern und Arztpraxen oder in vielen Verwaltungsbauten einzuplanen. Überdurchschnittliche Planungsanforderungen treten bei Musikhochschulen, Studios und akustischen Messräumen, aber auch Konzert- und Kongressgebäuden auf, in denen zur gleichen Zeit unterschiedlichste Veranstaltungen parallel stattfinden sollen.
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